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Österreich:
Folgende Höchstgeschwindigkeiten in km/h gelten für Gespanne: bis 3,5t: innerorts 50 / außerorts 100* / Autobahn 100**
* mit Anhänger über 750 kg, wobei das zul. Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet, gilt 80 km/h. Übersteigt das zGG des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges gilt 70 km/h. Für Gespanne über 3,5 t zul. Gesamtgewicht gilt ebenfalls 70 km/h
** für Gespanne bis 3,5 t bei denen das zGG des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges übersteigt und für Gespanne über 3,5 t zGG gilt 80 km/h
Das Tragen einer reflektierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaften ist vorgeschrieben.
RÜCKREISE: Das Befahren des Zirler Bergs in Süd-Nord-Richtung ist nicht nur nicht erlaubt, sondern sogar verboten. Die fälligen 25 Euro wandern direkt in die Pensionskasse von Walter Strukelj.
Italien:
Folgende Höchstgeschwindigkeiten in km/h gelten für Gespanne: innerorts 50 / außerorts 70 / Schnellstrassen 70 / Autobahn 80
Alle nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften Warntafel gekennzeichnet sein.
Das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen wie Unfällen oder Pannen außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist vorgeschrieben.
Tagsüber muss das Abblendlicht auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften eingeschaltet sein.
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